Ungewollter Deckakt - Was ist das?
Deckt ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern so gewünscht ist, handelt es sich um einen sogenannten „ungewollten Deckakt“. Rein rechtlich handelt es sich beim ungewollten Deckakt um eine Sachbeschädigung. Der Schaden entsteht durch die Kosten, die dem Halter der Hündin für eine Abtreibung oder für die Aufzucht der Welpen entstehen.Ein ungewollter Deckakt kann teuer werden.
Für den Besitzer des Rüden kann dies bedeuten, dass er den entstandenen Schaden ersetzen muss. Der Halter der Hündin muss hierfür aber diverse Vorsichtsmaßnahmen beachten, da die Gefahr hauptsächlich von der läufigen Hündin ausgeht. Er muss dafür Sorge tragen, dass es nicht zu einem ungewollten Deckakt kommt. Kann dem Besitzer der Hündin ein Mitverschulden nachgewiesen werden, ist der Halter des Rüden von Schadensansprüchen freizustellen.Schäden durch „ungewollten Deckakt“ sind in einer Haftpflichtversicherung für Hunde standardmäßig mit abgedeckt.


